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Dachrandausbildung

(1) Die Höhe von Dachrandabschlüssen soll

  • bei Dachneigung bis 5° (8,8 %) mind. 100 mm
  • bei Dachneigung über 5° (8,8 %) mind. 50 mm

über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen. In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.

(2) Zweckmäßig sind Randaufkantungen aus Holz, Beton und Mauerwerk. Die Abdichtungsbahnen des Anschlusses sollen bis zur Außenkante der Aufkantungen geführt und befestigt werden. Die Anschlussbahnen sind im Übergangsbereich zur Dachebene abzusetzen. Bei Randhölzern oder Dämmschichten wird empfohlen, eine Lage der Dachabdichtung bis über deren äußere Unterkante herunterzuführen.

Bei Anschlusshöhen von mehr als 0,5 m ist es empfehlenswert, die Bahnen in der Senkrechten zusätzlich zu unterteilen und zu befestigen.

(3) Als oberer Abschluss werden Abdeckungen angebracht. Die Abdeckung soll ein Gefälle von >= 2 % (>= 1,2°) zur Dachseite aufweisen.

(4) Anstelle von Dachrandaufkantungen mit Abdeckungen können mehrteilige Dachrandabschlussprofile verwendet werden. Diese sind so zu konstruieren und zu montieren, dass sich die thermischen Längenänderungen der Profile nicht nachteilig auf die Abdichtung auswirken können.

(5) Der Anschluss vom Dachrandprofil zur Dachabdichtung ist mit einer Polymerbitumenbahn herzustellen.

(6) Im Dachrandbereich muss der Anschluss der Abdichtung winddicht hergestellt werden.

320x240 online Arbeitsschritte einer Dachrandausbildung